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Dienstag, 15. Juni 2010

Urteil vollstreckt: Content Services Ltd. musste 979,44 Euro zurück zahlen

Kurz nach dem Auftaktspiel Geld zurückder deutschen Fußball-Nationalmannschaft bekommt auch die Content Services Ltd. einen ordentlichen Anpfiff: das Amtsgericht Mannheim verurteilte bereits im März 2010 die Firma zur Rückzahlung von 891,00 € nebst Zinsen an Betroffene, die bereits einmal gezahlt hatten (Az. 11 C 3/10). Rechtsanwalt Thomas Meier vollstreckte nun das Urteil beim Kollegen Olaf Tank in Osnabrück. Dort stand am 11.6.2010 hoher Besuch an: der Gerichtsvollzieher !

RA Tank wurde nämlich als so genannter Drittschuldner in Anspruch genommen. Er wurde vom Gericht dazu verpflichtet, eingezogene Gelder nicht an die Content Services Ltd. auszuzahlen, sondern erst einmal an RA Meier die zurück geklagten Beträge nebst Zinsen zu zahlen. Warum? Die CSL wechselte in der Vergangenheit des Öfteren die Konten. Darum konnte nicht abgewartet werden, bis das nächste Konto von der Bank geschlossen wurde (Hintergründe dazu hier), sondern wurde eine zuverlässige Geldquelle gesucht - und gefunden.

Am 15.6.2010 zahlte die Content Services Ltd. aufgrund der Pfändung 979,44 Euro (inklusive Kosten und Zinsen) an Rechtsanwalt Meier. Die bereits einmal versehentlich gezahlten Beträge konnten dann an die Mandanten nebst Zinsen ausgekehrt werden.
Die Content Services Ltd. betreibt u.a. das Internetangebot opendownload.de, die Vorgängerversion von top-of-software.de der Antassia GmbH. Geschäftsführer beider Firmen ist Alexander V.
  
Rückzahlung an viele Mandanten zugleich

Derviel Krach mit Vuvuzelas Trick bei der Rückklage bestand darin, die Ansprüche mehrerer Mandanten zu bündeln. So konnte kostengünstig ein berufungsfähiges Urteil erwirkt werden. Wenn viele Leute in die Vuvuzela® blasen, wird es dieser Firma bald unerträglich laut werden.

Quelle: Rechtsanwalt Thomas Meier