+++ Breaking News +++

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Donnerstag, 21. Oktober 2010

Katja Günther feiert ihr Comeback!

Während die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH des Bernhard Soldwisch aufgrund des drohenden endgültigen Entzugs der Inkassolizenz ihrem baldigen natürlichen Ende entgegensieht, das derzeitige waschkorbartige Ausschütten an Drohmahnungen für nicht erbrachte Dienstleistungen würde der Biologe als “Angstwachstum” bezeichnen, bereitet die Abzockbranche den Wechsel der nachrangigen Inkassostruktur vor.
Die mittlerweile ein wenig in Vergessenheit geratene Mahnanwältin Katja Günther hat sich jüngst zurückgemeldet und wir gehen von einem nahtlosen Wechsel von Bernhard Soldwischs DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH auf nun die RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH aus.

Quelle & vollständiger Bericht: recht-frech.de

Mittwoch, 13. Oktober 2010

Die Verflechtung der Abofallenmafia am Beispiel der Webtains GmbH

Das Aufkommen der Abofallenmafia seit Ende 2005, praktisch dem Ende der Haftzeit des Begründers und eigentlichen Hintermannes, war nicht etwa das Ergebnis zufälliger Entstehung, sondern ist seit Anbeginn als gezielter Anschlag auf den Bürger zu verstehen, dreist Geld für Null Gegenleistung verlangen zu können, ohne Konsequenzen straf- oder zivilrechtlicher Natur befürchten zu müssen. Ein wenig drängt sich dabei der Verdacht auf, dass der Hintermann seine Erfahrung aus der Dialerszene und deren strafrechtlicher Relevanz in das neu entwickelte Modell der Abofallen hat einfliessen lassen.

Quelle & vollständiger Bericht: recht-frech.de

Mittwoch, 22. September 2010

Herzlichen Glückwunsch, Abzocknews.de!

2,2 Millionen Besucher und über 6,4 Millionen Seitenaufrufe binnen der letzten 3 Jahre: das Portal Abzocknews.de von Adrian Fuchs aus Bonn feiert heute Geburtstag und verdient für die brilliante Berichterstattung und wertvolle Nachhaltigkeit tiefgründiger Recherchen Respekt und Anerkennung.

An dieser Stelle alles erdenklich Gute, Adrian - auf die nächsten erfolgreichen Jahre, in denen du den Abzockern das Leben weiterhin schwer machen wirst!

Donnerstag, 2. September 2010

BKA warnt vor neuen Geldwäsche-Methoden

Frankfurt/Main (dpa) - Immer neue Maschen zur Geldwäsche und zum Ausspähen von Kontoverbindungen machen den Menschen das Leben schwer. Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt derzeit davor, sich als sogenannter "Finanzagent" im Internet anwerben zu lassen.

BKA-Präsident Jörg Ziercke warnte die Menschen davor, sich im Internet als sogenannte Finanzagenten anheuern zu lassen. Die gegen Provision zur Verfügung gestellten Privatkonten würden regelmäßig zur Verschleierung illegaler Geldflüsse verwendet, sagte er am Mittwoch (1. September) in Frankfurt bei der Vorstellung des Jahresberichts der BKA-Abteilung für Finanzdelikte.

2009 sei die Zahl der Geldwäsche-Verdachtsanzeigen in Deutschland um 23 Prozent auf 9046 angestiegen, berichtete Ziercke. Zugenommen haben vor allem die Anzeigen gegen die Finanzagenten (2394 Fälle nach 971 im Vorjahr), die Zahlungen an kriminelle Hinterleute weiterleiten. Ziercke begrüßte die zunehmend härteren Strafen gegen leichtfertige Bürger.

Bei knapp der Hälfte aller Verdachtsanzeigen (46 Prozent) hat sich laut BKA der Verdacht einer Straftat erhärtet. In den meisten Fällen ging es um Betrug, aber auch große Ermittlungskomplexe gegen die Organisierte Kriminalität wurden über den Geldwäscheverdacht angeschoben. In 98 Verfahren vermutete die Polizei verdeckte Finanzierung von terroristischen Gruppen.

Neue Gefahren sehen die Ermittler mit internet- und handybasierten Zahlungssystemen, die teils anonymisierte Nutzung zuließen. Die meist in Irland oder Großbritannien sitzenden Dienstleister heuerten unerfahrene Agenten an. Bislang hätten sich rund 750 Agenten angemeldet, berichtete der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Jochen Sanio. Es handele sich durch die Bank um Kleinunternehmen wie Internet-Cafes oder Reisebüros, die unter Aufsicht genommen werden müssten. Transaktionen zur Geldwäsche würden aus dem hochsensiblen Finanzmarkt genommen und in nicht regulierte Bereiche verlagert. "Geldwäscher gehören zu den kreativsten Menschen auf diesem Planeten."

Viele der gewaschenen Gelder stammen laut BKA von illegal abgeräumten Konten oder betrügerischen Internetgeschäften. Das Online-Banking werde immer unsicherer, warnte Ziercke, der selbst seine Bankgeschäfte nicht am Rechner abwickelt. Betroffen seien Hunderttausende Bürger. Es gebe mittlerweile drei Familien von Computerspionageprogrammen, die im bislang "unvorstellbarem Ausmaß" gezielt das deutsche I-Tan-Verfahren angriffen, sagte er.

Die Präsidenten wehrten sich gegen EU-Kritik zur deutschen Geldwäsche-Politik. Sanio machte sich aber die EU-Kritik an den unzureichenden Bußgeldern zu eigen. Mit einer vom Verwaltungsrecht gedeckelten Höhe von höchstens 100 000 Euro seien sie "fast schon ein Witz" im internationalen Vergleich.

Quelle: Märkische Allgemeine

Sonntag, 18. Juli 2010

Neue Werbestrategie der Nutzlosbranche: Spenden für "Kunden"fang

Mit EUR 5.000,00 die zweckgebunden für Hard- und Software eingesetzt werden sollen, unterstützt die Premium Content GmbH den Verein zur Förderung der Schule an den Linden e.V. in Rödermark.

Unter My-Downloads.de stellt die Premium Content GmbH redaktionell aufbereitete Inhalte und sorgfältig recherchierte Informationen zum Thema Computer-Software & Sicherheit, sowie zahlreiche Premium-Funktionen (u.a. Favoritenverwaltung, aktuelle Software News) bereit.

Geschäftsführer Villiam Adamca: "Medienerziehung sollte bereits früh beginnen. Das Internet bietet eine Vielzahl von spannenden Informationen für alle Altersgruppen- es kommt jedoch darauf an, mit diesen Informationen und Möglichkeiten sinnvoll umzugehen. Dies lernen Kinder nicht alleine vor dem Computer. Dafür brauchen sie fachkundige Anleitung - idealerweise in der Schule. Die Premium Content GmbH möchte hier ein wenig dazu beitragen, den verantwortungsbewussten Umgang mit Computer und Internet zu fördern und unterstützt die Grundschule an den Linden daher mit EUR 5.000,00 die zielgerichtet für Anschaffungen im Bereich neue Medien verwendet werden sollen. Wir planen weitere derartige Aktionen in naher Zukunft."

Quelle: press1

Eine klare und lesenswerte Betrachtung dieser Farce gibt im Blog für Rödermark.

Mittwoch, 14. Juli 2010

Gewinnabschöpfungsanspruch bei Abofallen

Die mit Abofallen im Internet erzielten Gewinne können zu Gunsten des Bundeshaushalts abgeschöpft werden. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.

Wer versucht, Verbraucher im Internet mit einer Kosten- oder Abofalle zu täuschen, muss damit rechnen, dass spätestens ab einer Abmahnung die damit gemachten Gewinne abgeschöpft werden können, auch wenn der eigene Anwalt das Angebot für rechtskonform hält. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 20. Mai 2010 (6 U 33/09).

Im konkreten Fall war den Betreibern diverser Abofallen eine Abmahnung zugegangen, die sie auf die Rechtswidrigkeit ihres Angebots hinwies. Sie hatten daraufhin eine vom Abmahnenden vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben, die allerdings einen kleinen inhaltlichen Fehler enthielt. Dennoch hätten sie wissen müssen, dass ihr Geschäft nicht rechtskonform ist, auch wenn ihr eigener Anwalt das Gegenteil behauptete, so das Gericht. Es habe keinen Grund gegeben, dem eigenen Anwalt mehr zu vertrauen als der Abmahnung.

Letztendlich liege dadurch eine durch einen Wettbewerbsverstoß verursachte Gewinnerzielung zu Lasten einer Vielzahl von Verbrauchern vor. Das gelte auch dann, "wenn die Verbraucher, die für das geleistete Entgelt keine brauchbare Gegenleistung erhalten haben, ihnen zustehende Anfechtungs- oder Rückforderungsrechte - sei es aus Unkenntnis über das Bestehen dieser Rechte, sei es um einer Auseinandersetzung hierüber aus dem Wege zu gehen - nicht geltend machen und infolge dessen verlieren", heißt es im Leitsatz des Urteils.

Somit seien die Voraussetzungen für eine Gewinnabschöpfung gegeben. Eine Revision ließen die Richter nicht zu, da "die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordern" würde.

Im Ergebnis könnte es damit für Abo-Fallen-Betreiber erheblich schwerer werden, meint Rechtsanwalt Jens Ferner": "Während es bisher nur um einzelne Rückzahlungen, Abmahnungen oder Anwaltskosten ging, dürfte die Aussicht, gleich den gesamten Gewinn zu verlieren, für etwas mehr Nervenkitzel sorgen. Andererseits darf nicht bezweifelt werden, dass man auch hier mit geschickt getarnten Firmenverflechtungen versuchen wird, den jeweiligen Gewinn schnellstmöglich zu 'sichern'.

Quelle: Golem.de

Akte 2010: das Video



Quelle: dailymotion

Dienstag, 13. Juli 2010

TV-Tipp: Akte 2010 am Di. 13.07.2010 um 22:15 Uhr

In der heutigen Sendung des Magazins Akte 2010 ist ein Bericht über Abzocke der OPM Media GmbH des Frank Drescher geplant.
Statt Mitfahrgelegenheit - Geld weg! Das dubiose Geschäft mit Ferienfahrten

"Zusammen wohnen ist günstiger", "Jetzt schnell anmelden und sparen beim Fahren - bei Deutschlands fairer Mitfahrzentrale". Mit diesen Slogans bewirbt ein Internet-Abzocker seine Abofallen. "Drive2u" und "Live2gether" sind geradezu klassische Beispiele: Die Seiten sind dazu konzipiert, Nutzer arglistig zu täuschen und mögliche Kosten zu verschleiern - so urteilte kürzlich ein Amtsrichter. Vom Zustandekommen eines Jahresvertrages über 96 Euro könne deshalb gar keine Rede sein. Verborgen und nahezu ungestört gehen die Abzocker auf Beutezug. Bereits vor anderthalb Jahren berichtet AKTE über die Hintermänner, die jetzt unter neuer Firmierung aktiv sind - scheinbar mit Rückendeckung der Justiz, denn auf ihrer Homepage führen sie rund ein Dutzend Gerichtsurteile an, die scheinbar zu ihren Gunsten sprechen. Ein Experte erklärt, mit welcher Strategie die Macher vorgehen, wie diese Urteile zustande kommen und was jeder gegen die Abzocker unternehmen kann.

Quelle: Sat1 - Akte 20.10 via Antiabzockenet

Montag, 12. Juli 2010

Freitag, 9. Juli 2010

Kein Konto für Abofallenbetreiber und -Anwälte

In einem bedeutsamen Urteil hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass Sparkassen berechtigt sind, den Betreibern von Abofallen ein Konto zu verweigern. Leitsatz:
Ein sachlicher Grund, die Eröffnung eines Kontos bei einer Sparkasse zu verweigern, liegt vor, wenn der auf Tatsachen begründete ernste Verdacht besteht, dass das Konto für rechtswidrige Handlungen verwendet werden soll, etwa um unberechtigte Forderungen zu einzuziehen.
In seiner Begründung stützt sich das Gericht auch darauf, dass mehrere Gerichte die Machenschaften der Abofallenbetreiber als versuchten Betrug werten und das Inkasso-Stalking deren Anwälte als Beihilfe dazu.
Der Antragsteller sei durch mehrere zivilgerichtliche Entscheidungen der Beihilfe zum Betrug bezichtigt und zur Übernahme der Kosten verurteilt worden, die durch die Abwehr der unberechtigterweise geltend gemachten Forderungen entstanden seien.
[.....]
Dies gelte umso mehr, als die Zivilgerichte immer häufiger dazu tendierten, die Tätigkeit des Antragstellers als Beihilfe zum versuchten oder vollendeten Betrug zu werten. Wollte man der Auffassung des Verwaltungsgerichts folgen, wären die Sparkassen das Sammelbecken für diejenigen, die bei anderen Banken abgewiesen worden seien, wenn der Nachweis strafrechtlich relevanter Aktivitäten unter Einsatz des Kontos nicht gelinge.
Quelle & vollständiger Artikel: Axel John / zu-recht-gewiesen.de

Dienstag, 29. Juni 2010

Deutscher Serverpirat in Österreich verurteilt - Drei Monate Haft für kommerzielle Filmpiraterie

Pressemitteilung der GVU vom 23. Juni 2010
Berlin, 23. Juni 2010. Am 22. Juni hat das Landesgericht für Strafsachen Wien eine dreimonatige Freiheitsstrafe gegen den deutschen Betreiber einer so genannten Paybox verhängt. Dabei handelt es sich um einen Internetserver, über den Raubkopien aktueller Filme gegen Zahlung von Abogebühren heruntergeladen werden konnten. Die ausführlich dokumentierten Beweise im Strafantrag sowie Zeugenaussagen belegten eindeutig die illegale Vervielfältigung und Zurverfügungstellung von urheberrechtlich geschützten Filmen im Internet.

Das Angebot eines nach eigenen Angaben des Betreibers "anonymen, sicheren, schnellen und zuverlässigen" Zugangs zu Downloads von Musik, Kinofilmen und TV-Serien über den FTP-Server des Täters war für den gesamten deutschsprachigen und damit auch für den österreichischen Markt bestimmt. Daraus ergab sich die Zuständigkeit österreichischer Gerichte. Um mit seinen Kunden in Kontakt zu treten warb der Verurteilte in einschlägigen Foren mit seinem Angebot. Beim Erstkontakt mit potentiellen Kunden bot er einen datenmäßig beschränkten Download für "wenig Lader" für € 15,00 pro Monat sowie einen unbeschränkten Download für € 20,00 pro Monat an. Der Täter griff dann direkt auf den PC vom Kunden zu und richtete die für den Download erforderliche Software ein. Die Freischaltung erfolgte nach Überweisung der ersten Prämie auf sein Konto bei einer deutschen Bank.

Aufgrund einer anonymen Anzeige an den österreichischen Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) konnten verdeckte Ermittler das illegale Angebot testen und Beweise der Illegalität sammeln. Mit Unterstützung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) konnte der Täter dann auf Grundlage seiner Bankkonto-Verbindung eindeutig identifiziert werden. Auf eine erste Abmahnung im März 2009 reagierte der Täter nicht, stellte aber sein illegales Angebot ein. Beim ersten Verhandlungstermin bestritt der Täter die Vorwürfe, konnte seine Aussagen allerdings nicht belegen und verwickelte sich in Widersprüche. Zum zweiten Verhandlungstermin erschien der Täter trotz Ladung nicht mehr und wurde in Abwesenheit verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

 
Quelle: GVU

Mittwoch, 23. Juni 2010

Platzhalter für das Video aus der gestrigen Akte 2010-Sendung

Ein sehr schöner Bericht über die Abofallen rund um den Frankfurter Kreisel erschien gestern in der Akte 2010-Sendung. Bis dieser als Video vorliegt und nachgereicht wird gibts hier erst einmal einen schicken Platzhalter. So wie Delling und Netzer könnten sich Burat und Konsorten aufgeführt haben, als sie den Beitrag live bei Akte verfolgten:




Okay, hier ist es nun:


Freitag, 18. Juni 2010

Beispielhaftes Gerichtsurteil gegen Internet-Abzocker

COMPUTERBILD ging juristisch gegen Online-Abzocker vor und ließ Abofallen-Opfer von der renommierten Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle vertreten. Mit Erfolg. So gibt es unter anderem ein Urteil mit Signalkraft: Die Firma Online Premium Content Limited wurde wegen der Geschäftspraktiken mit der Abofalle www.online-gedichtesammlung.de verklagt, 60 Euro plus Zinsen an das Opfer zurückzuzahlen.

Quelle: MVRegio via Abzocknews.de

Endlich ein Zeichen gegen die Abkassierer!

Es wurde allerhöchste Zeit, dass sich jemand den Abkassierern in den Weg stellt. Sie bereichern sich mit schmutzigen Tricks, weil es der Gesetzgeber trotz Mahnungen von Strafverfolgern und Verbraucherschützern nicht für nötig hält, die Gesetzeslücken zu schließen.

Banken und Gerichte erledigen das jetzt. Sie treffen die Geschäftsmacher an der empfindlichsten Stelle. Ohne Konto kein Inkasso. Ohne Bankverbindung ist das Geschäft tot. Endlich! Das ist für alle Betrogenen ein Grund zum Jubeln– unter der Voraussetzung, dass sich alle Banken diesem Boykott anschließen.

Niederlage für Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen

Die Sparkasse muss Kunden mit umstrittenen Erwerbsmethoden kein Konto einrichten: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück aufgehoben, nach der das Geldinstitut dem Rechtsanwalt Olaf Tank ein Konto zur Verfügung stellen muss. Über dieses Konto trieb Tank die Forderungen seiner Internet-Mandanten und seine Rechtsanwaltsgebühren ein.

Damit ist die Sparkasse zunächst nicht länger verpflichtet, dem Rechtsanwalt für die Internetgeschäfte seiner Mandanten ein Konto zur Verfügung zu stellen. Tanks Kunden wurden immer wieder in Zusammenhang mit sogenannten Abo-Fallen im Internet gebracht: Unbemerkt und unbeabsichtig gehen Kunden dabei teure Abos ein.

Tank hatte vor dem Verwaltungsgericht darauf gepocht, dass die Sparkasse verpflichtet sei, ihm ein Konto einzurichten. Diese Verpflichtung verneinte jetzt das Oberverwaltungsgericht: Ein solcher Anspruch ergebe sich nicht aus dem Sparkassengesetz. Auch die Grundrechte des Rechtsanwalts seien nicht beeinträchtigt. Wenn die Sparkasse einen Renommeeschaden darlegen könne, sei sie berechtigt, die Einrichtung eines Kontos abzulehnen. Im vorliegenden Fall haben sich innerhalb von vier Wochen, nachdem die Sparkasse aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück das Konto eröffnen musste, mehr als 300 Beschwerden angehäuft.

(Aktenzeichen 10 ME 77/10).

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

Dienstag, 15. Juni 2010

Urteil vollstreckt: Content Services Ltd. musste 979,44 Euro zurück zahlen

Kurz nach dem Auftaktspiel Geld zurückder deutschen Fußball-Nationalmannschaft bekommt auch die Content Services Ltd. einen ordentlichen Anpfiff: das Amtsgericht Mannheim verurteilte bereits im März 2010 die Firma zur Rückzahlung von 891,00 € nebst Zinsen an Betroffene, die bereits einmal gezahlt hatten (Az. 11 C 3/10). Rechtsanwalt Thomas Meier vollstreckte nun das Urteil beim Kollegen Olaf Tank in Osnabrück. Dort stand am 11.6.2010 hoher Besuch an: der Gerichtsvollzieher !

RA Tank wurde nämlich als so genannter Drittschuldner in Anspruch genommen. Er wurde vom Gericht dazu verpflichtet, eingezogene Gelder nicht an die Content Services Ltd. auszuzahlen, sondern erst einmal an RA Meier die zurück geklagten Beträge nebst Zinsen zu zahlen. Warum? Die CSL wechselte in der Vergangenheit des Öfteren die Konten. Darum konnte nicht abgewartet werden, bis das nächste Konto von der Bank geschlossen wurde (Hintergründe dazu hier), sondern wurde eine zuverlässige Geldquelle gesucht - und gefunden.

Am 15.6.2010 zahlte die Content Services Ltd. aufgrund der Pfändung 979,44 Euro (inklusive Kosten und Zinsen) an Rechtsanwalt Meier. Die bereits einmal versehentlich gezahlten Beträge konnten dann an die Mandanten nebst Zinsen ausgekehrt werden.
Die Content Services Ltd. betreibt u.a. das Internetangebot opendownload.de, die Vorgängerversion von top-of-software.de der Antassia GmbH. Geschäftsführer beider Firmen ist Alexander V.
  
Rückzahlung an viele Mandanten zugleich

Derviel Krach mit Vuvuzelas Trick bei der Rückklage bestand darin, die Ansprüche mehrerer Mandanten zu bündeln. So konnte kostengünstig ein berufungsfähiges Urteil erwirkt werden. Wenn viele Leute in die Vuvuzela® blasen, wird es dieser Firma bald unerträglich laut werden.

Quelle: Rechtsanwalt Thomas Meier

Sonntag, 13. Juni 2010

Generalstaatsanwalt empört über Berichterstattung des Weser-Kuriers

Der Celler Generalstaatsanwalt Harald Range hat die im Zuge der Berichterstattung des Weser-Kuriers gegen die Staatsanwaltschaften Hannover und Verden erhobenen Vorwürfe empört zurückgewiesen. "Es sind weder Dinge "unter die Robe gekehrt", noch ist ein ehemaliger V-Mann zu Unrecht verfolgt worden. Stattdessen scheint der Weserkurier einem zwielichtigen Informanten aufgesessen zu sein, der schon seit vielen Jahren mit immer wiederkehrenden unwahren Behauptungen und bösartigen Unterstellungen die Justiz und sogar den Niedersächsischen Landtag beschäftigt hat", sagte Range heute in Celle.

"Ich sehe keinen Anlass, mich nunmehr erneut zu einzelnen Beschuldigungen zu äußern, möchte aber gleichwohl betonen, dass der Verdacht gegen Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Herrmann, dieser habe ein gegen Oberstaatsanwalt Görlich gerichtetes Ermittlungsverfahren manipuliert, jedweder Grundlage entbehrt. Der gesamte Sachverhalt ist damals intensiv von verschiedenen Personen unter straf- und diziplinarrechtlichen Aspekten geprüft worden. Fundierte Verdachtsmomente haben sich dabei nicht ansatzweise ergeben."

Als markantes Beispiel für eine einseitige Berichterstattung führte Range die angeblich "aus Rache" gegen den V-Mann erhobene Anklage wegen Vergewaltigung an. "Tatsächlich war es so, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund der eidlichen Aussage des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers vor dem Ermittlungsrichter gesetzlich zu einer Anklageerhebung verpflichtet war. Dementsprechend wurde seinerzeit ja auch das Hauptverfahren vor dem Landgericht Hannover eröffnet".

Abschließend ging Range wie folgt auf die bisher in dieser Sache erschienenen Presseartikel ein: "Es wundert mich schon, dass eine, wie man mir sagte, preisgekrönte Journalistin den längst widerlegten alten Geschichten eine solch hohe Bedeutung beimisst und ungewöhnlich distanzlos sowie noch dazu auf Basis überaus zweifelhafter Angaben einen vermeintlich aktuellen Justizskandal konstruiert. Dafür habe ich beim besten Willen kein Verständnis."

Quelle: Staatsgerichtshof Niedersachsen

Freitag, 11. Juni 2010

Käuflich? Nö!

Natürlich ohne sonstwie gearteten Hintergrund, nur der Form halber:

Mittwoch, 9. Juni 2010

Proinkasso GmbH/Deutsche Telekom AG: Mehr als 10.000 Audiofiles mit sensiblen persönlichen Daten frei im Internet abrufbar

Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, zum Teil auch Telefonnummern - welche Daten hätten Sie denn gern?

Die ehemals in Hanau ansässige, mittlerweile nach Neu-Isenburg umgezogene Proinkasso GmbH und ihr Geschäftsführer Stefan Straßburg ist bundesweit berüchtigt als Geldeintreiberin der sog. Gewinnspielmafia. Sie verweist derzeit in ihren Mahnschreiben im Auftrag dubioser Gewinnspieleintragungsdienste - offenbar zur Erzeugung eines besonders hohen Zahlungsdrucks - über ein passwortgeschütztes Verfahren auf einen Internetserver, auf dem mehr als 10.000 Audiodaten mit sensiblen persönlichen Daten mehrerer Tausend Bürger aus dem gesamten Bundesgebiet zum Abruf bereit stehen. Der Zugang zu sämtlichen Dateien und damit auch den Daten ist aber, wie Experten unter anderem des Antispam e. V. herausfanden, auch ohne notwendige Passworteingabe für jedermann problemlos möglich.

Quelle & vollständiger Artikel: Kanzlei Richter via JuraBlogs

Freitag, 4. Juni 2010

So schützen Sie sich vor der Antassia GmbH (top-of-software.de)

Betroffene, die von Antassia GmbH - Betreiberin von top-of-software.de - E-Mails erhalten, in denen Rechnungen und Mahnungen und sonstige "Informationen" enthalten sind, ohne dass Sie sich jemals auf dieser WebSite aufgehalten und angemeldet haben, können sich vor Antassia´s E-Mails schützen.

Wie genau das funktioniert beschreibt Maier Datentechnik aus Stuttgart in folgendem Aufruf.

Donnerstag, 3. Juni 2010

Öffentlicher Aufruf: Wer kennt diese Person?

  
Morddrohungen? Nein, danke!

Um Berichterstattungen und Recherchen von Verbraucherschützern zu verhindern schrecken manche Subjekte auch vor Morddrohungen nicht zurück. Ob es sich hierbei um ernstzunehmende Drohungen oder aber um vermeintliche "Spässchen" handelt kann im Vorfeld niemand zweifelsfrei entscheiden. Aus diesem Grunde ist es wichtig, jede Bedrohung gleichwelcher Art zunächst einmal ernst zu nehmen.


Die hier dargestellten Bilder stammen aus einem Youtube-Video, in dem man einem bekannten Verbraucherschützer deutlich droht. Wer kann Angaben zu der vermummten Person machen?




Nicht nur die Person ist interessant, sondern auch die Location, an der das Video gedreht wurde. Auf den nachfolgenden Bildern sind sogenannte "Tags" zu sehen. Wer kann Angaben zu den Tags machen?








Auch wurden einige Video-Sequenzen auf einem Friedhof gedreht. Zu sehen ist hier u.a. ein Grabstein mit dem Namen Adolf Siebert. Wer kann Angaben zu dem Friedhof machen?


Es gilt, solche Typen aus dem Verkehr zu ziehen und der Justiz zuzuführen. Raus aus der Anonymität, rein in den Knast. So und nicht anders ist mit solch einer Spezies zu verfahren. Aus diesem Grunde bitte ich Sie um Ihre Mitarbeit. Sollten Sie die Location, die Tags oder gar die Person wiedererkennen, so schreiben Sie mir eine Mail. Ihre Angaben werden auf Wunsch selbstverständlich vertraulich behandelt.

Neue Abzocke der United Payment Ltd.

Passend zur Weltmeisterschaft hat auch die United Payment Ltd. des Robert Kramer, geborener Fussan, eine neue Abzockseite ins Netz gestellt:


Vivi ist also im WM-Fieber - und die Kassen der Abzocker werden wieder prächtig klingeln. Bleibt eigentlich nur zu warnen, die Finger stillzuhalten und die Seite http://www.nackte-wm2010.net/ zu meiden.

Mittwoch, 2. Juni 2010

Dienstag, 1. Juni 2010

Heute abend bei Akte 20.10: Lastschrift-Abzocke

Seit Monaten berichtet das SAT.1-Magazin "AKTE 20.10" über die so genannte "Lastschrift-Abzocke": Mit dubiosen Gewinnversprechen erschleichen sich Callcenter-Agents die Kontonummern ihrer hauptsächlich älteren Opfer. Dann wird rücksichtslos abgebucht. Gegenleistung? Fehlanzeige! Jetzt ist es dem Reporter-Team um Ulrich Meyer gelungen, die Strukturen des organisierten Telefonbetrugs aufzudecken. Darüber berichtet "AKTE 20.10" am Dienstag, 1. Juni 2010, um 22.15 Uhr in SAT.1.

Ein ehemals hochrangiger Insider packt aus - vor laufender Kamera: "Der Geldfluss funktioniert so, dass von den Konten der angeblichen Kunden abgebucht wird und in kürzester Zeit in kleinen Tranchen auf nicht rückbringbare Bankinstitute überwiesen wird und von dort aus aufgeteilt wird in die so genannten Steueroasen." Experten vermuten längst ein internationales Betrugskartell. "Man kann davon ausgehen, dass diese Firmen in irgendeiner Form zusammen arbeiten... Wir glauben, dass es eine Zentrale gibt", sagt ein an den Ermittlungen beteiligter Kriminalbeamter. Nach umfangreichen Recherchen und mit Unterstützung der Kollegen des ORF hat "AKTE 20.10" herausgefunden: Die Spur zu den Drahtziehern der international agierenden Gewinnspiel-Abzockern führt nach Wien.

Quelle: Sat1-Akte 2010 via Antiabzockenet

Samstag, 22. Mai 2010

Neulich, beim Landgericht

Was macht man an einem frühlingshaften Donnerstag, wenn man mal ein wenig die Seele baumeln lassen will? Richtig: man setzt sich ins Auto und fährt einfach los. Natürlich nicht alleine, denn das wäre ja langweilig. Blogbetreiber sind immerhin ein geselliges Völkchen, und zufällig befand ich mich mit meinem vermeintlich ärgsten Widersacher, dem Betreiber von Konsumer.info, auf Tour. Während wir das Wetter und die zahlreichen Baustellen auf der Autobahn genossen, der Betreiber sein obligatorisches Bockwürstchen auf der A Dingenskirchen genoss und wir uns unser Leid gegenseitig klagten und nicht müde wurden, uns gegenseitig Mut zuzusprechen stoppte das Fahrzeug plötzlich vor einem alten, ehrwürdigen Gebäude mitten in Bonn.

Sowas aber auch. "Den Blonden da vorne, den kennst du!" schoss es mir durch den Kopf. Auch ein Blogbetreiber. Hier scheint ein Nest zu sein.". Nicht verwunderlich, daß plötzlich noch jemand neben uns stand, den ich persönlich noch nicht kannte, dessen Stimme ihn aber verriet. "Hey, haben wir gestern nicht telefoniert?" - "Richtig, es ging um...".

Was machen Blogbetreiber also mittags um 13.00 Uhr vor einem alten, ehrwürdigen Gebäude in Bonn? Kurze Antwort: sie staunen. Wie aus dem Nichts erscheint nämlich ein Kamerateam eines namhaften Fernsehsenders und begehrt Einlass in das alte, ehrwürdige Gebäude.

Der Pressesprecher des Landgerichts Bonn war zwar wesentlich jünger als das Gebäude, vermittelte aber einen mindestens so ehrwürdigen Eindruck auf uns und informierte detailliert über das, was man darf und nicht darf. Persönlichkeitsrechte, Film- und Fotoaufnahmen, Pulen in der Nase kam nicht drin vor. Ansonsten ein perfekter Vortrag, den sich selbstverständlich alle Anwesenden detailliert notierten, um sich korrekt zu verhalten und im Fall der Fälle gewappnet zu sein.

13.29 Uhr. Ich habe den Eindruck, daß das Licht in dem ehrwürdigen Gebäude dezent gedimmt wird und meine auch erotisch anmutende Klänge aus einem billigen Ghettoblaster zu vernehmen. Ob es an der Sonne lag, daß sich die öffnenden, stählernen Fahrstuhltüren plötzlich in ein tiefes plüschsofarot tauchten und ein Adonis im edlen Zwirn, allerdings ohne Aktentasche, schnellen Schrittes dem Gerichtssaal näherte um mit einem umwerfenden arroganten Lächeln selbigen betrat? Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, daß der Adonis gleich von vier Herren begleitet wurde, die unterschiedlich nicht hätten sein können. Zwei von ihnen hatten offensichtlich den selben Schneider und stimmten ihre Anzüge farblich aufeinander ab. Und dennoch waren sie so verschieden: während der eine jung, dynamisch und angriffslustig erschien und sich vermutlich am Liebsten gleich mit der im Weg befindlichen Türzarge angelegt hätte erweckte der andere ehr den Eindruck gelangweilt zu sein. "Herrje, noch geschätzte 16 Schritte bis in diesen öden Gerichtssaal. Sind wir bald fertig?" schien er zu denken. Bis - ja bis er die Kamera des Fernsehteams entdeckte, an der der motiviertere der Beiden aufgrund der Türzarge vorbeihuschte. Die anderen beiden schienen Statisten zu sein. Schauten wichtig, sagten nix, hielten sich abseits. Fraktion: "Du kümmst hia nisch rain!".

Der Gelangweilte war offenbar ein Technikfreak und wollte ganz genau wissen, wie so eine Kamera funktioniert, glaube ich. Immerhin drehte und wendete, begutachtete und sinierte er minutenlang darüber ob sie laufen würde. Er wurde nicht müde zu betonen, daß er keinerlei Bild- oder Tonaufnahmen dulden würde. "Läuft die etwa?" - "Nö!". Womit der Kameramann nicht gelogen hat. Immerhin stand die Kamera seit mindestens 13.00 Uhr auf ihrem Stativ. Das kann ich jederzeit bezeugen. Sie lief nicht, sie ging nicht, sie setzte sich nicht einmal auf die vor dem Gerichtssaal befindliche Sitzgruppe. Sie stand einfach nur rum.

Nach langem hin und her hieß es nun, den Gerichtssaal zu betreten. Nicht nur bei ARD und ZDF sitzt man in der ersten Reihe, auch beim Landgericht gelingt das trefflich. So fiel mir zum Beispiel auf, daß der Gelangweilte offenbar doch nicht den gleichen Schneider wie der junge, dynamische Typ hatte. Seine Hosentaschen schienen kleiner zu sein, denn während der Verhandlung purzeltem ihm ständig Dinge aus der Hosentasche. Eine Sonnenbrille z.B., an der alleine aufgrund der immensen Grösse Sir Elton John seine Freude gehabt hätte. Offenbar ist der Gelangweilte sehr lichtscheu und hatte diese rein vorsorglich eingepackt. Weiterhin rutschten ihm im Laufe der Verhandlung exakt fünf Euro und 37 Cent aus der Hosentasche. Was es damit auf sich hatte? Keine Ahnung, aber es hatte schon eine gewisse Komik.

Nun wurde verhandelt. Und gestritten. Adonis schwitzte, Spring-ins-Feld argumentierte, der Gelangweilte stammelte wie eine kaputte Schallplatte, die Prozessbeobachter prusteten hin und wieder, der Richter ermahnte und *zack* rutschte schon wieder ein 2-Cent-Stück aus der Hosentasche des Gelangweilten und landete klimpernd neben der anderen bereits auf dem Gerichtsboden befindlichen Kohle. Fünf Euro 39 Cent und eine Sonnenbrille lang dauerte es, bis letztlich ein Befangenheitsantrag gegen den Richter eingereicht wurde um einem Urteil aus dem Wege zu gehen und Zeit zu gewinnen - bis zur nächsten Verhandlung, über die ich sicher auch wieder berichten werde.

Donnerstag, 20. Mai 2010

Wirbel um Verbraucherdienst e.V.

Konsumer.info setzte sich unter anderem hier mit dem Verbraucherdienst e.V. kritisch auseinander und berichtete mehrfach über diesen Verein. Das nahm der Verbraucherdienst e.V. offenbar zum Anlass, eine großangelegte Denunzierungskampagne gegen den Betreiber von Konsumer.info zu starten.

Unter anderem heißt es auf der Website des Vereins am 17.05.2010 wie folgt (Auszug):
"Im Portal des Claus Frickemeier steht Herr Kaier ebenfalls in der Kritik was seine journalistischen Fähigkeiten und die damit verbundenen Absichten betrifft. Auch von bewussten Verstößen gegen das Gesetzt des Urheberrechts ist die Rede." 
Quelle: Homepage Verbraucherdienst e.V.

Hierzu möge sich der geneigte Leser mit den beiden entsprechenden Artikeln in meinem Blog inside-megadownloads.blogspot.com über den Wahrheitsgehalt des oben genannten Auszuges informieren. Es entspricht den Tatsachen, daß ich die angebotene, externe Dienstleistung auf dem Portal Konsumer.info am 27.04.2010 kritisch hinterfragte und sich daraus eine in den Kommentaren weitergeführte, offene und transparente Diskussion ergab, die im Ergebnis zu folgendem, zweiten Artikel bereits am 30.04.2010 führte (Zitat):
Das zeugt von Rückrat: wie mir der Betreiber von Konsumer.info, Fred Kaier, vorab telefonisch mitteilte, wurde die entsprechende Seite überarbeitet und wird wohl auch in Kürze noch weitere Details enthalten, die für klare Transparenz sprechen.

An dieser Stelle einen herzlichen Dank an Fred Kaier und Frau Hogenschurz - und für mich ein Grund, Konsumer.info wieder vorbehaltslos als Verbraucherschutzseite empfehlen zu können!
Quelle: inside-megadownloads.blogspot.com

Für mich ist nicht ansatzweise erklärbar, warum der Verbraucherdienst e.V., für deren merkwürdiges Handeln sich mittlerweile mehrere Verbraucherschutzblogs und Institutionen argwöhnisch interessieren, hier bewusst nachvollziehbare und beweisbare Verläufe und Tatsachen unterdrückt. Aber das wird sich sicher herausfinden lassen...

Mittwoch, 19. Mai 2010

Abofallen auch im zweiten Jahr bezahlen? Nein!

Viele Opfer von Abofallen erhalten derzeit Post: Weil sie im ersten Jahr eine fragwürdige Rechnung bezahlt haben, werden sie nun ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Zweimal sollte man allerdings nicht den gleichen Fehler machen.

Quelle & vollständiger Bericht: Computerbetrug.de

Freitag, 14. Mai 2010

OpSec rügt Top-of-Software.de für Abofallenmodell

Nutzer schließen durch den Download kostenloser Software unwissentlich ein kostenpflichtiges Abonnement ab. Erst durch eine Rechnung werden sie darüber informiert. Die Chancen, sich erfolgreich zu wehren, sind inzwischen gut.

"Top-of-Software" ist "Schwarzes Schaf" 
des Monats April (Bild: OpSec).
"Top-of-Software.de" ist "Schwarzes Schaf" des Monats April (Bild: OpSec).
Der Schmähpreis "Das Schwarze Schaf" geht im April 2010 an die Betreiber der Site top-of-software.de. OpSec Security, Initiator des Preises, begründet die Entscheidung durch die Art und Weise, wie Surfer dort zu einem Abonnement verleitet werden.
"Die Masche von top-of-software.de ist zwar nicht neu, aber die zahlreichen Verbrauchermeldungen, die wir in diesem Monat zu dieser neuen Seite erhalten haben, zeigen uns, dass Abofallen dieser Art nach wie vor ein ernstzunehmendes Verbraucherrisiko darstellen", sagt Mecky Imkamp von OpSec Security. Sie hält es für wichtig, Internetnutzer weiterhin auf solche schwarzen Schafe und ihre Methoden aufmerksam zu machen und vor ihnen zu warnen.

Quelle & vollständiger Artikel: zdnet

Montag, 26. April 2010

Abzocke im Internet nimmt zu

Bielefeld. Die Namen der Internetseiten klingen vielversprechend: "Top-oft-Software", "Megadownloads.net" oder "Opendownload" bieten oder preisen im Internet angebliche Gratis-Computerprogramme an. Wie Open Office und den Adobe Reader. Und sie verschicken dafür mega-zweifelhafte Rechnungen. Etwa an Karsten Gößling (43) aus Bielefeld, der sich plötzlich einer Forderung der Antassia GmbH aus Hessen gegenübersah, die die Seite Top-oft-software betreibt.

"Ich war mir gar nicht bewusst, dass ich überhaupt diese Seite genutzt habe", erzählt der Bielefelder. Er habe auch keine Rechnung, sondern sofort eine erste Mahnung erhalten. Aufgeführt war dort die angebliche IP-Adresse des Computers, unter der der 43-Jährige das Angebot genutzt haben soll. "Die erste Mahnung und die zweite habe ich nicht gezahlt. Als schließlich ein weiteres Schreiben über den Osnabrücker Anwalt kam, war ich so genervt, dass ich sie tatsächlich überwiesen habe." Rund 136 Euro hat er gezahlt. Das sei ärgerliches Geld.

Quelle & vollständiger Artikel: Neue Westfälische Zeitung

Mittwoch, 21. April 2010

Akte 2010 über Vorkassenbetrug bei Online-Shops

Eine neue Waschmaschine – rund 50 Prozent unter Ladenpreis. Ein Laptop für 175 Euro, ein Kaffeeautomat für 650 Euro. Wenn das Internet zum Schnäppchenparadies wird, gilt es ganz besonders aufzupassen. Das Super-Billig-Angebot enttarnt sich nur allzu schnell als Abzockfalle. „elektronik-direkthandel24“ – ein Hochglanz-Onlineshop mit Elektronikartikeln zu Niedrigstpreisen: Mit Abholadresse, fünf Firmentelefonnummern und deutschem Bankkonto täuschen die Betreiber einen seriösen Onlinehandel vor.


Die Onlineshopbetrüger von Hiddensee
Hochgeladen von verbraucherinfoTV. - Nachrichtenvideos aus der ganzen Welt. 

Hintergründe und weitere Informationen gibts bei Abzocknews.

Spiegel TV: Die Tricks der Internetabzocker

Hier gehts zum Video (klick)

Dienstag, 13. April 2010

Online Downloaden-Service Limited, OA Online Abrechnungen, OFA Online Factoring GmBH, EFZ Zahlungssysteme UG (Sicherungsmaßnahmen, Geschädigtenaufruf)

"Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (Geschäfts-Nr. 6802 Js 18/09 [7450 Js 508/09]) gegen die Beschuldigten Michael Bardenhagen, Sascha Alexis Schüßler, Michael Hopp, David Benjamin Simanowski, Marcel Kalinowski, Dirk Danzeglocke und andere wegen des Verdachts des Betruges durch Versenden von Rechnungen unter den Firmen bzw. durch die Firmen

* OA Online Abrechnungen GmbH,
* OFA Online Factoring GmbH,
* XIA Verwaltungs GmbH und
* EFZ Zahlungssysteme UG


im Zusammenhang mit den unter der Firma Online Downloaden-Service Limited über die Webseite www.online-downloaden.de angebotenen Internet-Dienstleistungen sind im Wege der Beschlagnahme zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten die nachstehend genannten Vermögenswerte gesichert worden:

1) Forderungen der Fa. OA Online Abrechnungen GmbH gegen

1. die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG aus dem Konto Nr. 681/0882233 00 in Höhe von 19.817,30 €,
2. die Sparkasse Harburg-Buxtehude aus dem Konto Nr. 90043696 in Höhe von 293.880,13 € (das gepfändete Guthaben wurde gemäß § 1 Abs. 3 Hinterlegungsordnung bei der Justizkasse Hamburg unter der Zeitbuchnummer 103.060 hinterlegt),
3. die Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg aus dem Konto Nr. 267559 in Höhe von 567.928,74 € (das gepfändete Guthaben wurde gemäß § 1 Abs. 3 Hinterlegungsordnung bei der Justizkasse Hamburg unter der Zeitbuchnummer 88.706 hinterlegt)
4. die Hamburger Sparkasse AG aus dem Konto Nr. 1180/211128 in Höhe von 79.141,09 €,
5. die Postbank Hamburg aus dem Konto Nr. 9689207 in Höhe von 13.901,46 €,


2) Forderungen der Fa. OFA Online Factoring GmbH gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG aus dem Konto Nr. 600/1545482 in Höhe von 16.682,95 €,

3) Forderungen der Fa. XIA Verwaltungs GmbH gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG aus dem Konto Nr. 600/1538305 00 in Höhe von 98.461,67 €,

4) Forderungen der Fa. EFZ Zahlungssysteme UG gegen

1. die Sparkasse Mainz aus dem Konto Nr. 200051423 in Höhe von 5.456,96 €,
2. die Commerzbank AG aus dem Konto Nr. 513010900 in Höhe von 994,68 € (beide Guthaben sollen zur Verwahrung an die Justizkasse Hamburg überwiesen werden)

5) Forderungen des Sascha Schüßler gegen die Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA aus dem Konto Nr. 3819689 in Höhe von 112.605,– € und

6) Forderungen des David Simanowski gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG aus dem Konto Nr. 950/6117071 in Höhe von 100.013,62 €.

Diese Mitteilung soll den Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.

Etwaige die Sachermittlungen betreffende Akteneinsichtsanträge müssen bei der Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft Hamburg unter der Geschäfts-Nr. 7450 Js 508/09 und nach Anklageerhebung gegebenenfalls beim zuständigen Gericht gestellt werden. Bei der Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg befinden sich unter der Geschäfts-Nr. 6802 Js 18/09 lediglich die die Sicherungsmaßnahmen betreffenden Aktenteile. Durch die Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg kann wegen der Vielzahl der Geschädigten Akteneinsicht nur bei Abholung der Akte im Dienstgebäude in Hamburg und nur für jeweils einen Tag gewährt werden; eine Versendung kommt – jedenfalls derzeit – nicht in Betracht.

Weiter wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung gemäß § 111g StPO der Zulassung durch das Gericht bedarf. Diese kann auch nach Durchführung der Vollstreckungsmaßnahme beantragt werden.

Quelle: eBundesanzeiger.de

Donnerstag, 8. April 2010

Verfassungsgericht stärkt Meinungsfreiheit im Web

Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungsbeschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de (Neue Rheinische Zeitung) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin für zulässig (Az: 1 BvR 2477/08). Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, teilte das Gericht mit.

Quelle & vollständiger Artikel: heise.de

Montag, 5. April 2010